Clean Service by Scaramuzzo
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Privathaushaltreinigung (PFS) · Clean Service Scaramuzzo AG

1. Vertragsabschluss und Verbindlichkeit

Eine unterschriebene oder elektronische Auftragserteilung gilt als verbindlich und stellt einen rechtsgültigen Vertrag zwischen dem Kunden und der Clean Service Scaramuzzo AG dar.

Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

2. Leistungsumfang und Ausführung

Clean Service Scaramuzzo AG erbringt Reinigungsdienstleistungen im privaten Haushalt gemäss vereinbartem Leistungsumfang (Pflichtenheft).

Ziel ist die Sicherstellung eines sauberen, gepflegten und angenehmen Wohnumfelds.

Die Einsätze erfolgen an festgelegten Tagen und Zeitfenstern.

Sonderwünsche sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

3. Organisation der Einsätze

3.1 Die Reinigung erfolgt grundsätzlich an festgelegten Einsatztagen.

3.2 Änderungen sind frühzeitig mitzuteilen, mindestens 14 Tage im Voraus.

3.3 An gesetzlichen Feiertagen entfallen die regulären Reinigungseinsätze. Auf Wunsch kann ein alternativer Termin vereinbart werden, sofern dies mindestens 14 Tage im Voraus abgestimmt wird.

3.4 Bei Ausfall des Personals wird nach Möglichkeit Ersatz gestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reinigungsperson besteht nicht.

4. Terminabsagen

Absagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen.

Kurzfristige Absagen: unter 24 Stunden 50 %, unter 4 Stunden oder keine Absage 100 %.

Kann der Einsatz aufgrund fehlenden Zugangs nicht durchgeführt werden, wird der Einsatz verrechnet.

5. Leistungsabgrenzung

5.1 Die Unterhaltsreinigung dient der laufenden Sauberkeitserhaltung.

5.2 Grund- und Spezialreinigungen (z. B. Backofen, Fenster, Lamellen) sind nicht Bestandteil der regulären Leistungen.

5.3 Diese werden durch die Spezialreinigungsabteilung separat angeboten.

6. Änderungen der Leistungen

6.1 Die vereinbarten Leistungen basieren auf dem definierten Arbeitsumfang.

6.2 Mehr- oder Minderleistungen aufgrund von Änderungen der Nutzung, Flächen oder Anforderungen werden nach Aufwand oder gemäss vereinbarten Ansätzen verrechnet.

6.3 Anpassungen, die eine Reduktion des Personaleinsatzes zur Folge haben, können erst nach Ablauf entsprechender Planungs- oder Kündigungsfristen berücksichtigt werden oder führen zu einer Tarifanpassung.

7. Leistungserfassung, Preise und Abrechnung

7.1 Die Leistungserfassung erfolgt digital und basiert auf der effektiv geleisteten Einsatzzeit.

7.2 Die Arbeitszeit wird mittels Start-/Stopp-System erfasst und bildet die Grundlage für die Abrechnung.

7.3 Abweichungen von bis zu 15 Minuten gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang sind möglich und gelten als akzeptiert.

7.4 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände gegen die Abrechnung innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt diese als genehmigt.

8. Infrastruktur, Material und Maschinen

8.1 Der Auftraggeber stellt Wasser, Strom sowie geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.

8.2 Verbrauchsmaterialien (z. B. WC-Papier, Seife, Abfallsäcke) sowie Haushaltsgeräte werden vom Auftraggeber bereitgestellt.

8.3 Clean Service Scaramuzzo AG stellt Reinigungsmittel und -utensilien zur Verfügung. Für das Grund-Reinigungskit wird eine einmalige Pauschale von CHF 70.– verrechnet.

8.4 Spezielle Pflegemittel für empfindliche Materialien werden vom Auftraggeber bereitgestellt oder können über den Auftragnehmer bezogen werden.

9. Zahlungsverzug und Leistungsunterbruch

9.1 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

9.2 Nach schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von 5 Arbeitstagen ist Clean Service Scaramuzzo AG berechtigt, die Dienstleistungen auszusetzen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Die Wiederaufnahme der Dienstleistungen erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.

9.4 Wird die Zusammenarbeit aufgrund Zahlungsverzugs eingestellt, ist Clean Service Scaramuzzo AG berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Diese beträgt bis zu 80 % des durchschnittlichen monatlichen Auftragsvolumens der letzten 3 Monate, multipliziert mit der verbleibenden Vertragslaufzeit.

9.5 Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

10. Qualitätssicherung und Reklamationen

10.1 Beanstandungen sind spätestens am folgenden Arbeitstag zu melden.

10.2 Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Nachbesserung.

10.3 Mängel berechtigen nicht zur Kürzung oder Zurückbehaltung von Zahlungen.

10.4 Die Vergütungspflicht bleibt bestehen.

11. Personal und Vertraulichkeit

11.1 Das eingesetzte Personal unterliegt der Sorgfalts-, Treue- und Schweigepflicht.

11.2 Vertrauliche Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.

11.3 Clean Service Scaramuzzo AG stellt sicher, dass das eingesetzte Personal entsprechend geschult und qualifiziert ist.

12. Abwerbeverbot

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie bis 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeitenden direkt oder indirekt anzustellen oder zu beauftragen.

12.2 Dies gilt auch für Mitarbeitende, die in den letzten 6 Monaten beim Kunden im Einsatz waren.

12.3 Bei Verstoss wird eine Konventionalstrafe von CHF 10'000 pro Mitarbeitenden fällig.

12.4 Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

13. Schlüssel und Zutritt

13.1 Der Auftraggeber stellt die notwendigen Schlüssel zur Verfügung.

13.2 Schlüssel werden anonymisiert und vertraulich behandelt.

13.3 Bei Verlust haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Versicherung für den Zeitwert der Schliessanlage.

13.4 Bei krankheitsbedingtem Einsatz einer Ersatzperson ist der Zugang durch den Auftraggeber sicherzustellen.

13.5 Bei Ferienersatzreinigungen wird, sofern möglich, auf den hinterlegten Schlüssel zurückgegriffen.

14. Haftung und Versicherung

14.1 Clean Service Scaramuzzo AG haftet nur für nachweislich verursachte Schäden.

14.2 Es besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von CHF 5 Mio.

14.3 Für bestehende Schäden, normale Abnutzung oder empfindliche Materialien wird keine Haftung übernommen.

14.4 Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

14.5 Die Entschädigung erfolgt im Rahmen der Versicherungsleistungen auf Basis des Zeitwertes. Der Schaden ist durch geeignete Belege (z. B. Kaufbeleg, Rechnung oder Kostenvoranschlag) nachzuweisen.

14.6 Reparaturen oder Ersatzleistungen durch Dritte (z. B. Handwerker) bedürfen der vorgängigen Abstimmung und Freigabe durch die Clean Service Scaramuzzo AG.

14.7 Clean Service Scaramuzzo AG behält sich das Recht vor, die Schadenbehebung durch eigene Partner oder beauftragte Fachbetriebe durchführen zu lassen.

15. Preisanpassungen

15.1 Preise können angepasst werden, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren verändern.

15.2 Dies betrifft insbesondere Löhne gemäss GAV, Sozialabgaben sowie Material- und Energiekosten.

15.3 Preisanpassungen werden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.

15.4 Ohne Widerspruch innerhalb von 10 Tagen gelten diese als akzeptiert.

16. Vertragsdauer und Kündigung

16.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

16.2 Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat auf Monatsende schriftlich möglich.

16.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

16.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug, schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden (z. B. kein Zugang, wiederholte Behinderungen).

17. Vorzeitige Vertragsauflösung

17.1 Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder beendet die Zusammenarbeit vorzeitig, gilt dies als Vertragsverletzung.

17.2 In diesem Fall ist Clean Service Scaramuzzo AG berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen.

17.3 Diese beträgt bis zu 80 % des durchschnittlichen monatlichen Auftragsvolumens der letzten 3 Monate, multipliziert mit der verbleibenden Vertragslaufzeit.

17.4 Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.

17.5 Die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kann alternativ verlangt werden.

18. Urheber- und Nutzungsrechte

18.1 Sämtliche von der Clean Service Scaramuzzo AG erstellten Unterlagen (insbesondere Offerten, Leistungsverzeichnisse, Konzepte und Arbeitspapiere) bleiben deren Eigentum.

18.2 Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, weitergegeben noch Dritten zugänglich gemacht werden.

18.3 Insbesondere ist die Weitergabe an Mitbewerber oder die Verwendung zur Einholung von Vergleichsofferten untersagt.

18.4 Bei Zuwiderhandlung behält sich die Clean Service Scaramuzzo AG rechtliche Schritte vor.

19. Gerichtsstand und Recht

19.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

19.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Clean Service Scaramuzzo AG.